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   BVerwG, 29.11.1985 - 2 CB 49.84   

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https://dejure.org/1985,7315
BVerwG, 29.11.1985 - 2 CB 49.84 (https://dejure.org/1985,7315)
BVerwG, Entscheidung vom 29.11.1985 - 2 CB 49.84 (https://dejure.org/1985,7315)
BVerwG, Entscheidung vom 29. November 1985 - 2 CB 49.84 (https://dejure.org/1985,7315)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Versorgungsansprüche eines Beamten

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 26.06.1975 - 6 B 4.75
    Auszug aus BVerwG, 29.11.1985 - 2 CB 49.84
    Der Verfahrensmangel der unzureichenden Sachaufklärung (§ 86 Abs. 1 VwGO) ist nur dann im Sinne des § 132 Abs. 3 Satz 3 VwGO bezeichnet, wenn die Beweismittel, deren Heranziehung sich dem Berufungsgericht aufgedrängt hat oder hätte aufdrängen müssen, benannt und die einzelnen zu ermittelnden Tatsachen angeführt werden und außerdem angegeben wird, inwiefern das Urteil im einzelnen auf der unterbliebenen weiteren Sachaufklärung beruht oder beruhen kann (vgl. u.a. Beschluß vom 26. Juni 1975 - BVerwG 6 B 4.75 - ).
  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 29.11.1985 - 2 CB 49.84
    Für die Darlegung dieses Revisionszulassungsgrundes wäre erforderlich gewesen, daß in der Beschwerdeschrift mindestens eine konkrete, sich aus diesem Rechtsstreit ergebende und in ihrer Tragweite über den Einzelfall hinausreichende Rechtsfrage bezeichnet wird, die zur Erhaltung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder für eine bedeutsame Fortentwicklung des Rechts höchstrichterlicher Klärung bedarf und die für die Entscheidung des Revisionsgerichts erheblich sein wird; außerdem hätte mindestens ein Hinweis auf den Grund gegeben werden müssen, der die Anerkennung der grundsätzlichen Bedeutung rechtfertigen soll (vgl. BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]).
  • BVerwG, 06.10.1972 - VI B 7.72

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Umfang der Fürsorgepflicht

    Auszug aus BVerwG, 29.11.1985 - 2 CB 49.84
    Mit Angriffen gegen die Tatsachenwürdigung und die Rechtsanwendung des Berufungsgerichts im Einzelfall kann die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache nicht dargelegt werden (vgl. u.a. Beschluß vom 6. Oktober 1972 - BVerwG 6 B 7.72 - ).
  • BVerwG, 20.12.1962 - VIII C 78.61
    Auszug aus BVerwG, 29.11.1985 - 2 CB 49.84
    Für die Darlegung dieses Revisionszulassungsgrundes wäre erforderlich gewesen, daß in der Beschwerdeschrift mindestens eine konkrete, sich aus diesem Rechtsstreit ergebende und in ihrer Tragweite über den Einzelfall hinausreichende Rechtsfrage bezeichnet wird, die zur Erhaltung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder für eine bedeutsame Fortentwicklung des Rechts höchstrichterlicher Klärung bedarf und die für die Entscheidung des Revisionsgerichts erheblich sein wird; außerdem hätte mindestens ein Hinweis auf den Grund gegeben werden müssen, der die Anerkennung der grundsätzlichen Bedeutung rechtfertigen soll (vgl. BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]).
  • BVerwG, 17.07.1972 - VI CB 20.72

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Begrenzung der

    Auszug aus BVerwG, 29.11.1985 - 2 CB 49.84
    Die ausdrücklich für den Fall der Zulassung eingelegte Revision ist als bedingtes Rechtsmittel gleichfalls unzulässig (vgl. Beschluß vom 17. Juli 1972 - BVerwG 6 CB 20.72 - ) und deshalb durch Beschluß zu verwerfen (§ 143, § 144 Abs. 1 VwGO).
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